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18.11.2010

AEO (Authorised Economic Operator) oder zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Die Vorteile sind enorm. Als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (ZWB) oder Authorised Economic Operator (AEO) genießt man bei der Zollabfertigung Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Kontrollen oder Vereinfachungen im Rahmen der Zollvorschriften. Und das in der gesamten Europäischen Union.

 

Weinmann ist zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

 

Den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten zu erhalten ist daher auch an eine Reihe von Bedingungen in Bezug auf Zuverlässigkeit, Zählungsfähigkeit und Gesetzestreue gebunden. Er ist Teil einer Sicherheitsinitiative, die dem Risikomanagement in den Zollverwaltungen zu mehr Effektivität verhelfen soll.

 

Wollen Sie mehr über die Sicherheitsinitiative der Weltzollorganisation (WZO) erfahren? Dann schauen Sie bitte unter www.zoll.de