Konformitätserklärungen
Alle Weinmann-Produkte erfüllen die Anforderungen der Medizinprodukterichtlinie 93/42/EWG inkl. der Änderungsrichtlinie 2007/47/EG.
Der Gesetzgeber fordert keine Neuausstellung von Konformitätserklärungen.
Darum behalten alle Konformitätserklärungen, die vor dem 21.03.2010 ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit und umfassen zusätzlich die Änderungen der Richtlinie 2007/47/EG. Konformitätserklärungen wurden nur neu ausgestellt, wenn durch die neuen Anforderungen der Änderungsrichtlinie 2007/47/EG inhaltliche Änderungen erforderlich waren.
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